Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Wird der Datenschützer zum 'Oberschnüffler'?
JURISTENTAG / Neue Kompetenzen für Kontrollen.
... Rainer Hamm, Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter von Hessen, wies
am Donnerstag auf dem Juristentag in Bremen auf eine besondere Ironie hin:
'Ich bin in Hessen der einzige Amtsträger, der mit seinen Mitarbeitern
Zugang zu allen personenbezogenen Daten hat, über die Finanzämter,
Krankenkassen, Polizei, Staatsanwaltschaften, Strafvollzugsverwaltungen,
Verfassungsschutz, Gewerbeaufsicht, Schulen, Universitäten, Regierungspräsidien
und alle Ministerien verfügen.' Und nun schreibt eine Richtlinie der
Europäischen Union auch noch vor, daß die Mitgliedsländer
den Datenschützern das Recht zu 'anlaßunabhängigen Initiativermittlungen'
einräumen müssen. Im Klartext heißt das: In jedem
Privatbetrieb und in jeder Amtsstube kann künftig unangemeldet ein
Kontrolleur auftauchen, um Festplatten und Akten zu filzen, ohne daß
es zuvor irgendeinen Grund zum Verdacht gegeben haben müßte
- eine Befugnis, die die Datenschützer bislang bekämpft haben,
wo sie nur konnten, wenn sie irgendwelchen anderen Behörden eingeräumt
werden sollte. Datenhüter Hamm: 'Diese umfassenden Informationsrechte
sind nur erträglich, wenn man gleichzeitig den zu kontrollierenden
Privatpersonen und und Unternehmen einen Anspruch darauf einräumt,
daß diese heikle Aufgabe nicht aus der Mitte der Exekutivhierarchie
heraus wahrgenommen wird.' Genau darum drehte sich denn auch lange die
Diskussion in der zuständigen Fachabteilung: Wie kann die nötige
Unabhängigkeit der Datenschützer von Ämtern und Ministern
auch nach einer richtliniengerechten Reform des Bundesdatenschutzgesetzes
gewahrt bleiben? Denn sonst, so warnte Hamm, schleiche sich der Staat ausgerechnet
im Bauch des Trojanischen Pferdes mit dem Namen Datenschutzkontrolle 'in
die Mauern der Privatheit' ein. ... Die deutschen Fachleute verlangen ein
ganz neues Informationsgesetzbuch, eine 'Datenverkehrsordnung'. Bundesverfassungsrichter
Paul Kirchhof klagte: 'Das bisherige Datenschutzrecht ist unauffindbar,
unkoordiniert und zersplittert.' ... In Bremen zeichnete sich auch ab,
was in akademischen Zirkeln gern als 'Paradigmenwechsel' bezeichnet wird: Die
'Datenmacht' von Privatunternehmen über Kunden, Konkurrenten und Arbeitnehmer
rückt ins Blickfeld. ... Rainer Pitschas, Juraprofessor aus Speyer,
plädiert für Deregulierung: 'Wir müssen die überbordende
staatliche Schutzverantwortung auf die Bürger zurückverlagern'
- etwa indem jeder seine E-Mails und Computerdateien verschlüsselt,
um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen. ... Staatsrechtler Kirchhof
spricht plastisch davon, daß die Perspektive ausgeweitet werden müsse:
'Wir brauchen eine neue Ordnung des Informationsflusses - die großen
Datenströme müssen in ein Flußbett gefaßt werden,
das die Persönlichkeitsrechte schützt, aber gleichfalls der Freiheit
der Information die Bahn eröffnet.'" HB 25./26.9.98 S. 5
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"Verwaltungsgericht Bayreuth erläßt
einstweilige Anordnung
Datensammler bei der Polizei muß die Löschtaste drücken
Junger Oberfranke kämpft erfolgreich gegen die Speicherung
einer 'groß sinnentstellenden Formulierung' ... das Verwaltungsgericht
Bayreuth jetzt die Behörden anwies, einen 'falsch', 'verkürzt'
und 'auf grob sinnentstellende Weise' gespeicherten Vorgang (Bayerns Datenschutzchef
Reinhard Vetter) zu löschen. ... Im 'polizeilichen Informationssystem
IBP' landete der Vorgang entstellt. Dort hieß es: 'Vortäuschen
einer Straftat; Verfahren anders als durch Freispruch beendet' - eine Formulierung,
die nach Ansicht von Datenschützer Vetter fälschlicherweise suggierierte,
der Oberfranke habe eine Bewährungsstrafe erhalten. Vetter bedrängten
die Behörden, den Fehler zu korrigieren und den Vorgang zu löschen.
Vergeblich. Polizei und Innenministerium weigerten sich beharrlich, der
Forderung nachzukommen. Begründung: 'Eine Einstellung des Verfahrens
erfolgt in der Regel nicht deshalb, weil eine Straftat nicht vorgelegen
hat, sondern weil ein für die Verurteilung ausreichender Nachweis
der Täterschaft nicht erbracht werden konnte. Hierdurch wird der polizeiliche
Tatverdacht nicht ausgeräumt.' Es bleibe ein 'Resttatverdacht' übrig,
der die weitere Speicherung des Vorgangs rechtfertige. Datenschützer
Vetter will dies nicht hinnehmen: 'Der Resttatverdacht muß von Substanz
sein. Diese Prüfung wird von der Polizei nicht sorgfältig genug
vorgenommen. Das kritisiere ich'. ... Die Polizei wurde per einstweiliger
Anordnung angewiesen, die Löschtaste zu drücken. Andernfalls
sei nicht auszuschließen, daß M... bei Abfrage von Polizeidaten
durch Behörden berufliche Nachteile entstünden, urteilte das
Gericht" SD 25.9.98 S. 48
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"Sicherheit in Datennetzen
Digitale Signatur gibt Auskunft über Absender" MoPo
25.9.98 S. 19
"Digitale Unterschriften sollen fälschungssicher sein" HB 25.9.98
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"UDS - das Abc gegen Unfälle
Polizeiautos mit Datenschreiber sicherer unterwegs" MoPo
25.9.98 S. 9
" 'Black box' macht Polizei vorsichtig
Der Fahrtenschreiber für Polizeiautos senkt die Unfallzahlen
um acht Prozent" BerlZtg 25.9.98 S. 23
"Polizei baut 'Black Box' in 2000 Fahrzeuge
Großversuch in allen 380 Funkwagen zeigte: Mit Unfalldatenschreiber
vorsichtigere Fahrweise" Tsp 25.9.98 S. 10
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"Geheimdienst / Einsicht in Akten
Polen bekommt 'Gauck-Behörde' " HB 25.9.98 S. 48
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"Ein König im Glaspalast: Urlaubsverkauf
in der schönen neuen Reisewelt
Die neuen Technologien der Kommunikation bringen viel Transparenz
in den Angebotsdschungel des Tourismusgeschäfts - Datenbanken halten
Vorlieben der Kunden fest" Welt 25.9.98 S. 28
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