Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 25. September 1998

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"Wird der Datenschützer zum 'Oberschnüffler'?
JURISTENTAG / Neue Kompetenzen für Kontrollen. ... Rainer Hamm, Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter von Hessen, wies am Donnerstag auf dem Juristentag in Bremen auf eine besondere Ironie hin: 'Ich bin in Hessen der einzige Amtsträger, der mit seinen Mitarbeitern Zugang zu allen personenbezogenen Daten hat, über die Finanzämter, Krankenkassen, Polizei, Staatsanwaltschaften, Strafvollzugsverwaltungen, Verfassungsschutz, Gewerbeaufsicht, Schulen, Universitäten, Regierungspräsidien und alle Ministerien verfügen.' Und nun schreibt eine Richtlinie der Europäischen Union auch noch vor, daß die Mitgliedsländer den Datenschützern das Recht zu 'anlaßunabhängigen Initiativermittlungen' einräumen müssen. Im Klartext heißt das: In jedem Privatbetrieb und in jeder Amtsstube kann künftig unangemeldet ein Kontrolleur auftauchen, um Festplatten und Akten zu filzen, ohne daß es zuvor irgendeinen Grund zum Verdacht gegeben haben müßte - eine Befugnis, die die Datenschützer bislang bekämpft haben, wo sie nur konnten, wenn sie irgendwelchen anderen Behörden eingeräumt werden sollte. Datenhüter Hamm: 'Diese umfassenden Informationsrechte sind nur erträglich, wenn man gleichzeitig den zu kontrollierenden Privatpersonen und und Unternehmen einen Anspruch darauf einräumt, daß diese heikle Aufgabe nicht aus der Mitte der Exekutivhierarchie heraus wahrgenommen wird.' Genau darum drehte sich denn auch lange die Diskussion in der zuständigen Fachabteilung: Wie kann die nötige Unabhängigkeit der Datenschützer von Ämtern und Ministern auch nach einer richtliniengerechten Reform des Bundesdatenschutzgesetzes gewahrt bleiben? Denn sonst, so warnte Hamm, schleiche sich der Staat ausgerechnet im Bauch des Trojanischen Pferdes mit dem Namen Datenschutzkontrolle 'in die Mauern der Privatheit' ein. ... Die deutschen Fachleute verlangen ein ganz neues Informationsgesetzbuch, eine 'Datenverkehrsordnung'. Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof klagte: 'Das bisherige Datenschutzrecht ist unauffindbar, unkoordiniert und zersplittert.' ... In Bremen zeichnete sich auch ab, was in akademischen Zirkeln gern als 'Paradigmenwechsel' bezeichnet wird: Die 'Datenmacht' von Privatunternehmen über Kunden, Konkurrenten und Arbeitnehmer rückt ins Blickfeld. ... Rainer Pitschas, Juraprofessor aus Speyer, plädiert für Deregulierung: 'Wir müssen die überbordende staatliche Schutzverantwortung auf die Bürger zurückverlagern' - etwa indem jeder seine E-Mails und Computerdateien verschlüsselt, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen. ... Staatsrechtler Kirchhof spricht plastisch davon, daß die Perspektive ausgeweitet werden müsse: 'Wir brauchen eine neue Ordnung des Informationsflusses - die großen Datenströme müssen in ein Flußbett gefaßt werden, das die Persönlichkeitsrechte schützt, aber gleichfalls der Freiheit der Information die Bahn eröffnet.'" HB 25./26.9.98 S. 5

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"Verwaltungsgericht Bayreuth erläßt einstweilige Anordnung
Datensammler bei der Polizei muß die Löschtaste drücken
Junger Oberfranke kämpft erfolgreich gegen die Speicherung einer 'groß sinnentstellenden Formulierung' ... das Verwaltungsgericht Bayreuth jetzt die Behörden anwies, einen 'falsch', 'verkürzt' und 'auf grob sinnentstellende Weise' gespeicherten Vorgang (Bayerns Datenschutzchef Reinhard Vetter) zu löschen. ... Im 'polizeilichen Informationssystem IBP' landete der Vorgang entstellt. Dort hieß es: 'Vortäuschen einer Straftat; Verfahren anders als durch Freispruch beendet' - eine Formulierung, die nach Ansicht von Datenschützer Vetter fälschlicherweise suggierierte, der Oberfranke habe eine Bewährungsstrafe erhalten. Vetter bedrängten die Behörden, den Fehler zu korrigieren und den Vorgang zu löschen. Vergeblich. Polizei und Innenministerium weigerten sich beharrlich, der Forderung nachzukommen. Begründung: 'Eine Einstellung des Verfahrens erfolgt in der Regel nicht deshalb, weil eine Straftat nicht vorgelegen hat, sondern weil ein für die Verurteilung ausreichender Nachweis der Täterschaft nicht erbracht werden konnte. Hierdurch wird der polizeiliche Tatverdacht nicht ausgeräumt.' Es bleibe ein 'Resttatverdacht' übrig, der die weitere Speicherung des Vorgangs rechtfertige. Datenschützer Vetter will dies nicht hinnehmen: 'Der Resttatverdacht muß von Substanz sein. Diese Prüfung wird von der Polizei nicht sorgfältig genug vorgenommen. Das kritisiere ich'. ... Die Polizei wurde per einstweiliger Anordnung angewiesen, die Löschtaste zu drücken. Andernfalls sei nicht auszuschließen, daß M... bei Abfrage von Polizeidaten durch Behörden berufliche Nachteile entstünden, urteilte das Gericht" SD 25.9.98 S. 48

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"Sicherheit in Datennetzen
Digitale Signatur gibt Auskunft über Absender" MoPo 25.9.98 S. 19

"Digitale Unterschriften sollen fälschungssicher sein" HB 25.9.98

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"UDS - das Abc gegen Unfälle
Polizeiautos mit Datenschreiber sicherer unterwegs" MoPo 25.9.98 S. 9

" 'Black box' macht Polizei vorsichtig
Der Fahrtenschreiber für Polizeiautos senkt die Unfallzahlen um acht Prozent" BerlZtg 25.9.98 S. 23

"Polizei baut 'Black Box' in 2000 Fahrzeuge
Großversuch in allen 380 Funkwagen zeigte: Mit Unfalldatenschreiber vorsichtigere Fahrweise" Tsp 25.9.98 S. 10

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"Geheimdienst / Einsicht in Akten
Polen bekommt 'Gauck-Behörde' " HB 25.9.98 S. 48

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"Ein König im Glaspalast: Urlaubsverkauf in der schönen neuen Reisewelt
Die neuen Technologien der Kommunikation bringen viel Transparenz in den Angebotsdschungel des Tourismusgeschäfts - Datenbanken halten Vorlieben der Kunden fest" Welt 25.9.98 S. 28


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